Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
mit zunehmender Kosteneinsparung, nun auch bei den Privatkassen und Beihilfestellen, werden die zwischen den einzelnen Patienten und den Krankenkassen geschlossenen Verträge immer differenzierter und somit auch die Kostenübernahme der jeweiligen Kostenträger.
Heilpraktiker sind in ihrer Honorarstruktur grundsätzlich frei und unabhängig.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich für meine Leistungen ohne Ausnahme mindestens die Höchstsätze der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) erhebe. Diese Gebührenordnung ist 1985, also vor nun mehr 40 Jahren erstellt worden und hat seitdem keinerlei Anpassung erfahren. Sie ist im Jahr 2002 lediglich von DM in Euro umgerechnet worden. Die GebüH ist nicht bindend für Heilpraktiker, sondern stellt lediglich einen Orientierungsrahmen dar.
Der hohe Zeitaufwand, den manche Behandlung erfordert, bleibt hierbei leider unberücksichtigt. Dies gilt auch für viele therapeutische Ansätze der heutigen Erfahrungsheilkunde. Für letztere liegen in vielen Fällen keinerlei Abrechnungsziffern vor.
Beachten Sie bitte, dass die privaten Krankenkassen (dazu zählen auch Kranken-Zusatzversicherungen) in der Regel nur den 1-fachen Satz der GebüH erstatten. Die Kostenerstattungen kommen immer auf Ihren individuellen Vertrag bei Ihrer Versicherung an.
Bitte klären Sie selbständig, ob und in welchem Umfang Ihr jeweiliger Kostenträger zu einer Übernahme der Kosten bereit ist.
Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerleistungen.
Im Folgenden sind einige Behandlungen aufgeführt, ich versuche mich an den jeweiligen Ziffern der GebüH zu orientieren, die mir analog zurentsprechenden Therapie erscheinen.
Einige Beispiele meiner Gebühren:
Anamnese (erster Termin) 60-90 Minuten min. 120,00 € - max. 150,00 €
Beratung je nach Aufwand (auch telefonisch oder per Email)
pro angefangene 15 Min. 25,00 €
Körpertherapien (Massagen, Dry Needling, Akupunktur usw.)
nach Zeitaufwand je Std. 100,00 €
bzw. pro angefangene 15 Min. 25,00 €
…
Laborkosten durch Fremdlabore sind in den o.g. Preisen nicht berücksichtigt und werden separat , teilweise direkt vom Labor in Rechnung gestellt. Über die jeweiligen Kosten werden Sie vorab informiert.
Fest vereinbarte Behandlungstermine sind verbindlich!
Im Falle einer Verhinderung können Termine bis 24 Stunden vorher (Freitag entsprechend für Montagstermine) ohne Zahlungsverpflichtung abgesagt werden. Andernfalls entsteht ein Ausfallhonorar in Höhe von 50,- Euro.